Folgend geben wir u. a. aktuelle Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus weiter. Bitte besuchen Sie diesbezüglich auch die Homepage des Staatsministeriums (https://www.km.bayern.de/).

a) Durchführung der sog. Notfallbetreuung

Die sog. Notfallbetreuung an unserer Schule ist ausschließlich für Erziehungsberechtigte vorgesehen, die in Bereichen der sog. kritischen Infrastruktur tätig sind (u. a. Gesundheitswesen, Polizei, kommunale Versorgung). Ab sofort ist an der Schule ein Formular erhältlich, das auszufüllen ist, wenn eine Berechtigung für die Notfallbetreuung vorliegt. Dieses Formular muss verbindlich verwendet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Anordnung zum Schutz der berechtigten Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten ohne Ausnahmen durchführen werden.

b) Schülerbeförderung

Da ab dem 16.03.2020 kein Pflicht- und Wahlunterricht mehr stattfindet, besteht in Bezug auf die Notfallbetreuung kein Beförderungsanspruch der Schülerinnen und Schüler. Fahrkarten für den ÖPNV behalten ihre Gültigkeit und können weiter genutzt werden.

c) mebis

Wir haben – wie bereits von Beginn an befürchtet – zwischenzeitlich feststellen müssen, dass der Zugang zu mebis tatsächlich nur eingeschränkt bzw. mit Verzögerungen funktioniert. Bitte kontrollieren Sie daher Ihre Mails, da die Lehrkräfte unserer Schule auch über das Elternportal und persönliche Mail-Accounts mit Eltern sowie Kindern Kontakt aufnehmen und Aufgaben versenden.

Vor allem aber: Bleiben Sie gesund!