Weitere Ausweitung der Berechtigung zur Notbetreuung
Mit heutigem Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurden die bisherigen Bestimmungen zur Berechtigung einer Inanspruchnahme der Notbetreuung präzisiert. Neben den bisher schon bestehenden Berechtigungen (Tätigkeit eines Erziehungsberechtigten in einem Beruf der kritischen Infrastruktur, Erwerbstätigkeit einer/eines Alleinerziehenden, Besuch des Präsenzunterrichts durch Abschlussschülerinnen und -schüler) sind ab 11. Mai 2020 zusätzlich […]